Ein Merkmal aller geförderten Projekte ist, dass sie nicht zum Schulunterricht gehören – sie finden also außerhalb der curricular vorgegebenen Unterrichtszeiten statt.
Schulen können > Bündnispartner sein, die vorallem die Zielgruppenansprache übernehmen oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Auch Schnupperangebote an Schulen (innerhalb der Unterrichtszeit) sind förderfähig.
Mindestens drei institutionelle Partner vor Ort (keine Einzelpersonen) gründen ein Bündnis für Bildung: z. B. gemeinnützige Vereine, Kultureinrichtung, Stadtteilzentrum, Uni, Kirche, Sportverein, Schule, Kita, Migrantenselbstorganisationen…
Die Partner in einem Bündnis verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven. Beispielsweise verfügen sie über einen Zugang zur Zielgruppe, über Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Jeder Bündnispartner übernimmt bestimmte Aufgaben und Eigenleistungen, die in der > Kooperationsvereinbarung festgelegt werden. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und Antragsstellung.
Um ein kulturelles Bildungsangebot umzusetzen, können die lokalen Bündnisse für Bildung bei einem der > 22 Förderer einen Förderantrag stellen. Dazu wählen sie einen Verband aus, dessen > Konzept gut zu den eigenen Ideen passt und benennen einen federführenden Partner, der den Antrag über das > Antragssystem stellt.
Insgesamt sind 22 bundesweite Einrichtungen als „Förderer“ aktiv: Sie führen selbst keine Maßnahmen durch, sondern fördern Angebote der kulturellen Bildung. Das heißt, die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer anhand des jeweiligen > Konzeptes.
Die für die Durchführung von Projekten notwendigen Ausgaben, beispielsweise Fahrtkosten, Verpflegung, Mieten und Material, können gefördert werden – außerdem Honorare, etwa für die künstlerische oder pädagogische Begleitung der Angebote und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte sowie Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche.
Ausgaben für fest in Teilzeit angestelltes Personal der > Bündnispartner werden in Ausnahmefällen von einzelnen > Programmpartnern gefördert.
Ausgaben (Honorare, Materialien, Mieten), die Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen die Teilnahme am Projekt ermöglichen, können zusätzlich zum Gesamtfördervolumen beantragt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt von 2023 bis Ende 2027 bis zu 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die > Programmpartner führen Ausschreibungsrunden durch, bei denen sich Einrichtungen um Fördermittel für lokale Maßnahmen der kulturellen Bildung bewerben können.
Gefördert werden Projekte ab 2000€ mit einer 100%-igen Förderung. Nach Abschluss des Projektes erhält der antragsstellende Bündnispartner zusätzlich eine Verwaltungspauschale von 7% (mindestens 500€) auf die tatsächlich geförderten Ausgaben.
Fünf bundesweit aktive Initiativen nehmen am Programm teil. Sie leiten keine Mittel weiter, sondern bilden selbst lokale Bündnisse für Bildung. Eine Bewerbung um Fördermittel ist daher bei Initiativen nicht möglich, wohl aber eine Kooperation als Bündnispartner. Diese erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen > Konzeptes.
Angebote können in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden, reguläre Betreuungsangebote dieser Einrichtungen müssen davon jedoch unberührt bleiben. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen vom Regelangebot eindeutig abgegrenzt werden (Maximaldauer 3 Monate).
Inhalt der Projekte ist die aktive Beschäftigung der Kinder und Jugendlichen mit Kunst und Kultur. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung ebenso wie transkulturelle* Projekte.
* In unserer > KultBox erfahren Sie mehr zur
> Transkulturalität
27 verschiedene Konzepte der > Programmpartner bilden die inhaltliche und formale Fördergrundlage für die Projekte. Darin werden die Themen beschrieben (Tanz, Theater, Film, bildende Kunst, Leseförderung o. Ä.), die Zielgruppen differenziert (bspw. Grundschülerinnen und -schüler, Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren) und die Formate dargestellt (Ferienfreizeiten, Tagesveranstaltungen, mehrwöchige Kurse o. ä.).
Die Zusammenarbeit der > Bündnispartner wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Partner sind darin beschrieben und festgelegt.
Die lokalen Angebote in „Kultur macht stark“ sorgen für ein Mehr an kultureller Bildung. Sie ersetzen keine bestehenden Aktivitäten der > Bündnispartner, sondern sind neu und zusätzlich. Bereits bestehende Bildungsangebote sind damit von der Förderung ausgeschlossen.
Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ sind 27 ausgewählte > Förderer und > Initiativen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in verschiedenen Sparten der außerschulischen Bildung verfügen.
> Übersicht der Programmpartner
Sie erhalten die durch das BMBF bereitgestellten > Fördermittel und leiten sie gemäß ihrer unterschiedlichen > Konzepte an Bündnisse vor Ort weiter.
Alle Programmpartner stehen vor, während und nach der Antragsstellung gerne beratend zur Seite.
Das Programm wendet sich an Kinder und Jugendliche, die laut dem nationalen Bildungsbericht von 2020 in mindestens einer Risikolage im Elternhaus leben und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.
Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht:.
1. soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
2. finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen)
3. bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Der Nachweis hierüber erfolgt nicht individuell, muss aber nachvollziehbar sein. Zum Beispiel über:
Eine heterogene Zusammensetzung der Teilnehmenden ist möglich, solange der Schwerpunkt gewahrt bleibt.
Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren, die in einer so genannten > Risikolage wie Bildungsferne, Armut oder Arbeitslosigkeit im Elternhaus leben und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören ebenfalls zur Zielgruppe von lokalen Projekten in „Kultur macht stark“.
Um die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und solchen mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum an den Bildungsangeboten zu ermöglichen, können zusätzliche, notwendige Ausgaben finanziert werden.
Wenn es der Förderung der Zielgruppe dient, können auch weitere Kinder und Jugendliche in die Angebote eingebunden oder intergenerationale Konzepte umgesetzt werden.
Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns!
Lea Christin di Lena & Mareike Weihmann
Information, Beratung und Qualifizierung in Niedersachsen
Telefon: 0511 600 605-65
Mobil: +49 151 55 83 16 65 · E-Mail: kultur-macht-stark(a)lkjnds.de