Ein Merkmal aller geförderten Projekte ist, dass sie nicht zum Schulunterricht gehören – sie finden also nach dem Unterricht, am Wochenende oder in den Ferien statt. Siehe auch > Ganztag
Die Teilnahme ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig. Schulen können sich als Partner beteiligen, aber verantwortlicher Veranstalter ist ein außerschulischer Träger. Projekttage und Projektwochen von Schulen werden nicht gefördert.
Mehr erfahren Sie in der > ausführlichen Definition des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Programm wendet sich an Kinder und Jugendliche, die laut dem nationalen Bildungsbericht von 2016 in mindestens einer Risikolage aufwachsen:
1. soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
2. finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen)
3. bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Der Nachweis über die Bildungsbenachteiligung erfolgt nicht individuell, muss aber nachvollziehbar sein. Zum Beispiel über:
Eine heterogene Zusammensetzung der Teilnehmenden ist möglich, solange der Schwerpunkt gewahrt bleibt.
Mindestens drei institutionelle Partner vor Ort (keine Einzelpersonen) gründen ein Bündnis für Bildung: z. B. gemeinnützige Vereine, Kultureinrichtung, Stadtteilzentrum, Uni, Kirche, Sportverein, Schule, Kita, Migrantenselbstorganisationen…
Die Partner in einem Bündnis verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven. Beispielsweise verfügen sie über einen Zugang zur Zielgruppe, über Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Jeder Bündnispartner übernimmt bestimmte Aufgaben und Eigenleistungen, die in der > Kooperationsvereinbarung festgelegt werden. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und Antragsstellung.
Um ein kulturelles Bildungsangebot umzusetzen, können die lokalen Bündnisse für Bildung bei einem der > 23 Förderer einen Förderantrag stellen. Dazu wählen sie einen Verband aus, dessen > Konzept gut zu den eigenen Ideen passt und benennen einen federführenden Partner, der den Antrag über das > Antragssystem stellt.
Insgesamt sind 23 bundesweite Einrichtungen als „Förderer“ aktiv: Sie führen selbst keine Maßnahmen durch, sondern fördern Angebote der kulturellen Bildung. Das heißt, die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer anhand des jeweiligen > Konzeptes.
Die für die Durchführung von Projekten notwendigen Ausgaben, beispielsweise Fahrtkosten, Verpflegung und Material, können gefördert werden – außerdem Honorare, etwa für die künstlerische oder pädagogische Begleitung der Angebote und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte sowie Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche. Ausgaben für fest angestelltes Personal der
> Bündnispartner werden nicht gefördert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt von 2018 bis Ende 2022 bis zu 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die > Programmpartner führen Ausschreibungsrunden durch, bei denen sich Einrichtungen um Fördermittel für lokale Maßnahmen der kulturellen Bildung bewerben können.
Gefördert werden Projekte ab 1.500 € mit einer 100%-igen Förderung. Nach Abschluss des Projektes erhält der antragsstellende Bündnispartner zusätzlich eine Verwaltungspauschale von 5% auf die tatsächlich geförderten Ausgaben.
Geförderte Projekte, die räumlich an Schulen stattfinden, können sowohl im offenen als auch gebundenen Ganztag durchgeführt werden, sofern sie klar vom länderfinanzierten Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sind.
Im gebundenen Ganztag können die Projekte in den Zeitfenstern des Ganztags stattfinden – sie müssen allerdings in Zeiten außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts stattfinden.
Die Teilnahme an einem "Kultur macht stark-Angebot" im Ganztag beruht darüber hinaus auf Freiwilligkeit. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Schüler*innen die Möglichkeit haben, alternative Angebote des gebundenen Ganztags zu nutzen, z. B. andere Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung oder Freispiel. Außerdem ist es möglich, dass die Schüler*innen jederzeit gegen die weitere Teilnahme am "Kultur macht stark"-Projekt entscheiden können.
Sechs bundesweit aktive Initiativen nehmen am Programm teil. Sie leiten keine Mittel weiter, sondern bilden selbst lokale Bündnisse für Bildung. Eine Bewerbung um Fördermittel ist daher bei Initiativen nicht möglich, wohl aber eine Kooperation als Bündnispartner. Diese erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen > Konzeptes.
Angebote können in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden, reguläre Betreuungsangebote dieser Einrichtungen müssen davon jedoch unberührt bleiben. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen vom Regelangebot eindeutig abgegrenzt werden (Maximaldauer 3 Monate).
Inhalt der Projekte ist die aktive Beschäftigung der Kinder und Jugendlichen mit Kunst und Kultur. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung ebenso wie transkulturelle* Projekte.
* In unserer > KultBox erfahren Sie mehr zur
> Transkulturalität
29 verschiedene Konzepte der > Programmpartner bilden die inhaltliche und formale Fördergrundlage für die Projekte. Darin werden die Themen beschrieben (Tanz, Theater, Film, bildende Kunst, Leseförderung o. Ä.), die Zielgruppen differenziert (bspw. Grundschülerinnen und -schüler, Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren) und die Formate dargestellt (Ferienfreizeiten, Tagesveranstaltungen, mehrwöchige Kurse o. ä.).
Die Zusammenarbeit der > Bündnispartner wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Partner sind darin beschrieben und festgelegt.
Die lokalen Angebote in „Kultur macht stark“ sorgen für ein Mehr an kultureller Bildung. Sie ersetzen keine bestehenden Aktivitäten der > Bündnispartner, sondern sind neu und zusätzlich. Bereits bestehende Bildungsangebote sind damit von der Förderung ausgeschlossen.
Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ sind 29 ausgewählte > Förderer und > Initiativen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in verschiedenen Sparten der außerschulischen Bildung verfügen.
> Übersicht der Programmpartner
Sie erhalten die durch das BMBF bereitgestellten > Fördermittel und leiten sie gemäß ihrer unterschiedlichen > Konzepte an Bündnisse vor Ort weiter.
Alle Programmpartner stehen vor, während und nach der Antragsstellung gerne beratend zur Seite.
Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren, deren Eltern erwerbslos sind, über ein niedriges Einkommen oder über geringe Bildung verfügen.
Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns!
Annika Winkler & Lea Christin Fischer
Information, Beratung und Qualifizierung in Niedersachsen
Telefon: 0511 600 605-65
E-Mail: kultur-macht-stark(a)lkjnds.de