Kinderrechte im Grundgesetz verankert
25.01.2021
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes zu ergänzen: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen." Das soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten unterstreichen.