Geförderte Projekte erhalten eine 100%-Förderung aller Durchführungskosten. Gefördert werden Projekte ab einer Summe von 2000 Euro.
Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten. Ausgaben für fest in Teilzeit angestelltes Personal der > Bündnispartner werden in Ausnahmefällen von einzelnen > Programmpartnern gefördert.
Ausgaben (Honorare, Materialien, Mieten), die Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen die Teilnahme am Projekt ermöglichen, können zusätzlich zum Gesamtfördervolumen beantragt werden.
Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise gehören: Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig), Patenschafts- und Mentorenprogramme. Siehe auch > Förderfähige Ausgaben
Nach Abschluss des Projektes wird eine zusätzlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der tatsächlichen Gesamtkosten (mind. 500 €) gezahlt.
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Lea Christin di Lena & Mareike Weihmann
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